GdS-Info 8/2022

Veröffentlicht am 31/08/2022

Themen:

  1. Landesgewerkschaftstag
  2. Demonstration am 27.08.2022
  3. Einkommensrunde Bund und Kommunen
  4. Seminare
  5. Stufenaufstieg
  6. WM Planer

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon einige Zeit her, seit ich die letzten GdS-Nachrichten versandt habe. Nicht, dass in der Zwischenzeit nichts Berichtenswertes passiert wäre, aber die Entwicklung in der BA war so schnell, dass ich mit dem Schreiben nicht hinterher kam und die Informationen bereits über andere Kanäle veröffentlicht wurden.

Der Wechsel im Vorstand der BA hat inzwischen auch für viel Bewegung gesorgt. Es darf die Frage gestellt werden, ob Zahlen jetzt wieder wichtiger geworden sind, als gute Ergebnisse und die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Und wie geht die BA zukünftig mit der eigenartigen Mentalität unser Kundinnen und Kunden um, nach Ende der Lockdowns wieder verstärkt persönlich in den Agenturen zu erscheinen, anstatt ihre Anliegen digital vorzubringen, wie in den letzten zwei Jahren? Wird das Personalkonzept für die Eingangszonen und Leistungsbereiche überdacht und der Mehrbelastung durch Kundenverkehr, Telefonie, E-Mails, etc. Rechnung getragen? Wie sieht es mit der telefonischen Beratung aus? Ist es wirklich sinnvoll, sie bis auf die Videoberatung total zu streichen? Die GdS wird sich über den HPR und auch direkt beim Vorstand der BA dafür einsetzen, dass Arbeitsprozesse, die für unsere Kundinnen und Kunden, für uns Beschäftigte und auch für die Ziele der BA vorteilhaft waren, weiterhin Bestand haben. Auch wichtige Fragen zur Weiterentwicklung des TV-BA sind noch unbeantwortet. Die Liste wird immer länger. Inzwischen steht u.a. die Umorganisation des AGS im Raum, die zumindest in Teilbereichen augenscheinlich eine Anpassung der Bezahlung erforderlich macht. Und wie sieht es mit dem RIM aus? Auch unsere Forderungen zu INGA wurden von der BA noch nicht abschließend beantwortet. Daneben sind noch Fragen zu Funktionsstufen zu klären. Wir bauen auf den neuen Vorstand und seine Verhandlungsbereitschaft zu unseren Tarifthemen.

 

  1. Landesgewerkschaftstag
    Endlich findet unser längst überfälliger Landesgewerkschaftstag statt. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Versammlungsverbote haben zu einer langen Verzögerung geführt. Am 12. September wird der Landesvorstand neu gewählt. Insgesamt stehen bis zu 15 Positionen zur Wahl. Die zur Wahl stehenden Positionen finden Sie in der beigefügten Satzung des Landesverbandes unter § 6. Die Einladung ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Jedes GdS-Mitglied hat das Recht, für eine der zu besetzenden Positionenzu kandidieren! Aber auch wenn Sie keine Kandidatur anstreben, wäre es schön, Sie auf unserem Landesgewerkschaftstag begrüßen zu dürfen. Neben der Wahl besteht die Möglichkeit, sich auszutauschen, alte Bekanntschaften zu pflegen und neue zu machen. Und nach der Wahl können Sie das reichhaltige Buffet genießen, dass die Veranstaltung abrundet. Falls Sie sich also noch nicht angemeldet haben, nimmt unser Kollege Günter Holzenkämpfer Ihre Anmeldung gerne entgegen.
    guenter.holzenkaempfer@tonline.de
  2. Demonstration am 27.08.2022
    Die Landesseniorenvertretung des dbb und die Seniorenarbeitsgruppe der GdS rufen zur Teilnahme an der Demonstration für eine gerechte Energiepauschale auf. Die Demonstration findet am Sonnabend, den 27.08.2022 statt. Sie beginnt um 13.00 Uhr am Hamburger Hauptbahnhof (siehe Anlage). Viele Rentnerinnen und Rentner werden von der Energiepauschale ausgeschlossen. Wir Beschäftigten befinden uns zwar noch nicht im Ruhestand, aber wer von uns hat nicht Eltern oder andere Verwandte, die von dieser Entscheidung der Politik betroffen sind. Darum lasst uns gemeinsam für eine Energiepauschale für Alle demonstrieren. Ab 12:30 Uhr werden auch wir am Ausgang Wandelhalle Richtung Spitaler Straße stehen. Einfach auf die GdS-Fahne achten.
  3. Einkommensrunde Bund und Kommunen
    Wegen der stark gestiegenen Inflation wurde mir mehrfach die Frage gestellt, wann es wieder mehr Geld gibt. Die Einkommensrunde Bund und Kommunen beginnt Anfang 2023. Aber im Oktober 2022 beginnen bereits die Diskussionen über die Forderung, die die Bundestarifkommission dem Bund und den Kommunen stellen soll. Das Ergebnis dieser Einkommensrunde wird nach der Tarifrunde auf die Beschäftigten der BA übertragen. Bis zum Abschluss der Verhandlungen dauert es also noch einige Monate. Hoffen wir, dass die Bundesregierung ausreichend große Entlastungspakete auf den Weg bringt, um die finanzielle Belastung durch die Inflation bis dahin abzufedern. Ich werde Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.
  4. Seminare
    Sie erhalten die aktuellen Informationen zu den von der GdS angebotenenSeminaren. Siehe Anlage.
  5. Stufenaufstieg
    Am 17.08.2022 fand die Personalversammlung des Jobcenters team.arbeit.hamburg statt. Unter Anderem stellten die Beschäftigten die Forderung auf, für die überaus großen Anstrengungen bei der Bewältigung der mit der Pandemie einhergehenden Sonderaufgaben bei den Erfahrungsstufen jeweils eine Stufe höher zu kommen. Herr Heyden hat darauf korrekt geantwortet, dass eine Verkürzung der Wartezeit bis zum nächsten Stufenaufstieg eine individuell zu erbringende erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erforderlich macht. Ein pauschaler Stufenaufstieg für alle also nicht möglich ist. Seine weitere Ausführung zu dieser Frage kann ich nicht teilen. Herr Heyden führte aus, dass ein vorgezogener Stufenaufstieg auch unfair sei gegenüber denjenigen, die davon nicht profitieren könnten. Dazu gehörten u.a. Kräfte, die bereits die letzte Stufe erreicht hätten und unsere Beamtinnen und Beamten, für die eine andere Regelung gilt. Für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-BA fallen, ist ein vorgezogener Stufenaufstieg ausdrücklich möglich. Pro Jahr können bis zu 30 v.H. der Beschäftigten einer Dienststelle in diesen Genuss kommen (§ 19 TV-BA). Wieweit eine über dem Durchschnitt liegende Leistung definiert werden kann, wenn nahezu alle Kräfte über einen langen Zeitraum eine Leistung erbracht haben, die tatsächlich über den üblichen Anforderungen liegt, die in „normalen“ Zeiten zu erbringen ist, wäre zu klären. Die Möglichkeit der Verkürzung der Wartezeit bis zum nächsten Stufenaufstieg als unfair gegenüber anderen zu erklären, hieße jedoch, den TV-BA zu negieren. Der TV-BA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien und der BA. Den Beschäftigten darf eine darin vereinbarte Leistung nicht vorenthalten werden, wenn die Voraussetzungen dafür erbracht wurden. Es steht dem Gesetzgeber frei, eine ähnliche Leistung auch für seine Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen. Auch im TVöD ist ein vorgezogener Stufenaufstieg verankert. Und wenn jemand die letzte Stufe bereits erreicht hat, ist dies vielleicht auch bereits über den vorgezogenen Stufenaufstieg geschehen. Aber auch wenn nicht, hat dies nichts mit mangelnder Fairness zu tun sondern mit einer noch auszuhandelnden Verbesserung des Tarifvertrages.
  6. WM-Planer
    Die GdS lässt wieder WM Planer im Taschenformat und als Wandplaner drucken. Ich habe eine ausreichende Stückzahl bestellt.

 

Viele Grüße und sonnige Tage
Reinhold Marx

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