Wer oder was ist die GdS?

Veröffentlicht am 08/06/2022

Die GdS ist die Fachgewerkschaft der Beschäftigten bei den gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherung (Bund, Regionalträger, Knappschaft-Bahn-See), der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie bei den Arbeitsagenturen (Bundesagentur für Arbeit) und der Bundesknappschaft.

Der Landesverband Hamburg der GdS vertritt und betreut die GdS-Mitglieder bei den in Hamburg ansässigen Sozialversicherungsträgern. Eine Ausnahme bilden die GdS-Mitglieder der Ersatzkrankenkassen (Fair-TK bei der TKK, BEK). Diese werden direkt von der Bundesgeschäftsstelle in Bonn betreut.

Hauptziel der GdS ist es, für sichere Arbeitsplätze zu kämpfen und fortschrittliche Tarif- und Dienstrechtsregelungen zu erstreiten. Das gilt insbesondere in der heutigen Zeit, in der umfangreiche strukturelle Änderungen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes vollzogen werden.

Als unabhängige Fachgewerkschaft ist die GdS Partner der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und der zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden. So ist die GdS beispielsweise in Anhörungen zu gesetzlichen Neuregelungen wie der Gesundheitsreform beteiligt und nimmt Einfluss auf die angestrebte Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung oder den „Umbau“ der Arbeitsverwaltung. Als eigenständige Verhandlungspartnerin hat die GdS mit ihren Tarifpartnern in der Sozialversicherung vielfältige, oft richtungsweisende Tarifabschlüsse erzielt, die über die Regelungen im allgemeinen öffentlichen Dienst hinausgehen. Auch auf die arbeitnehmergerechten Entwicklungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung nimmt die GdS direkten Einfluss.

Bei Aufgaben, die über die Sozialversicherung hinaus von Bedeutung sind, etwa bei den vielfältigen Fragen des öffentlichen Dienstrechts und des allgemeinen Arbeits- und Sozialrechts, kooperiert die GdS mit starken und kompetenten Partnern. Wichtigste Spitzenorganisation der GdS ist seit jeher der dbb beamtenbund und tarifunion. Die GdS gehört nicht nur zu den Gründungsmitgliedern des dbb, sie ist ihm auch personell eng verbunden: Der GdS -Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt ist gleichzeitig stellvertretender dbb- Bundesvorsitzender.

Bundesvorstandes kann auch die stellvertretenden Bundesgeschäftsführer der GdS, Siglinde Hasse die Positionen der GdS in den Dachorganisationen wirkungsvoll umsetzen. Der Landesverband Hamburg der GdS ist Mitglied im Landesbund des dbb hamburg. In dieser Eigenschaft entsendet er Vertreter zu den Landesgewerkschaftstagen, den Landeshauptvorstandssitzungen und in die Tarifkommission des Landesbundes des dbb hamburg.

 

Geschichte des GdS-Landesverbands Hamburg

Bis in die 90er wurde jeder Fachbereich der GdS in den einzelnen Bundesländern durch eigene Landesverbände vertreten. Um die Betreuung der Mitglieder zu verbessern und Kosten zu senken, wurde die GdS in den 90ern reformiert. Im Zuge dieser Reform lösten sich in den Bundesländern auch die Landesverbände der einzelnen Fachbereiche auf. Je Bundesland wurde anschließend nur noch ein Landesverband gegründet, in dem alle Fachbereiche vertreten sind.

Im November 1999 fand in Hamburg der entscheidende Landesgewerkschaftstag statt und der erste gemeinsame GdS-Landesverband wurde gewählt. Seit mehr als 100 Jahren schon setzt sich die GdS mit hoher Kompetenz für die Belange der Beschäftigten in der Sozialversicherung ein. Ihre Wurzeln reichen zurück auf den „Verein der Berufsgenossenschafts-Beamten“, der am 5. März 1893 im „Prälaten“ am Alexanderplatz in Berlin gegründet wurde, und auf den „Verband der Verwaltungsbeamten der Ortskrankenkassen Deutschlands“, dessen Gründung auf den 14. Januar 1894 datiert. Im Zuge des gewerkschaftlichen Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg gründete sich 1948 erneut für den Bereich der Beschäftigten bei den Berufsgenossenschaften der „Verband der Beamten und Angestellten der gesetzlichen Unfallversicherung (Verbaruv)“. Innerhalb des wiederbegründeten Deutschen Beamtenbundes wurde im Jahr 1950 der „Bund der Sozialversicherungs-Beamten und -Angestellten im DBB (BSBA)“ geschaffen, der die Krankenkassen- und Knappschaftsbeschäftigten, seit den 60er Jahren auch die in der Rentenversicherung organisierte und mit dem Verbaruv als Fachgruppe innerhalb des BSBA zusammenarbeitete.

Wichtige Weichenstellungen unter einheitlichem Namen

Seit ihrem Zusammenschluss auf dem Bundesvertretertag im Mai 1979 firmieren BSBA und Verbaruv als Fachgewerkschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern unter dem einheitlichen Namen „Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)“. Ebenfalls im Rahmen des Bonner Vertretertages 1979 wurde eine neue Satzung verabschiedet, die in ihren wesentlichen Punkten bis heute Bestand hat. Im Jahr 1984 öffnete die GdS ihren Organisationsbereich auch für die Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit und der ihr angeschlossenen Arbeitsagenturen, 1999 wurden die Beschäftigten der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung in einem eigenen Fachbereich gebündelt.

Derzeit organisiert die GdS ca. 36.500 Beschäftigte aller Statusgruppen – Angestellte, Arbeiter, DO – Angestellte und Beamte sowie Anwärter und Auszubildende- in den oben genannten Organisationsbereichen der Sozialversicherung und der Arbeitsverwaltung.

Entsprechend dem föderalistischen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist die GdS in 16 Landesverbände und darunter -sofern erforderlich- in Bezirks-, Regional-, Kreis- und Ortsverbände gegliedert. In Hamburg gibt es einen Landesverband, der nicht weiter untergliedert ist.

 

Auch der Beitrag ist unsere Stärke!

Jede Gewerkschaft ist – wie die Sozialversicherung – eine Solidargemeinschaft. Aus diesem Grunde erheben wir Beiträge, die nach dem Einkommen unserer Mitglieder gestaffelt sind: Auf diese Weise steuert jede Kollegin und jeder Kollege einen Beitrag zum Erhalt der GdS – Arbeit bei, der ihrem/seinem monatlichem Einkommen entspricht. entspricht.

Und das alles zu einem wirklich günstigen Berechnungsschlüssel: Mit monatlich 0,75 Prozent Ihres Bruttogehalts – dieses bemessen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde liegt – sind wir auch in punkto Beitrag kaum zu schlagen.

Wenn Sie nicht Mitglied in der GdS sind und gern Mitglied werden wollen, können Sie sich über den Button Beitritt einen Formularantrag im Internet herunterladen.

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